Die REFA Branchenorganisation
Nahrung
und
Genuss
handelt in den Bereichen
Ernährung
,
Backwaren
,
Nahrung
.
Hygiene
und
Rationalisierung
. Außerdem
Getränke
, Effizienz, Produktion, Hauptnutzung sowie Leistungssteigerung und Nahrung.
Weiterhin Schokolade als
Nahrung
und zum
Genuss
,
Lebensmittelsicherheit
und
Ernährung
, Verbraucherschutz und
Nahrung
, HACCP und GMP. Weitere Bereiche sind Hygiene, Gemüse, Reinigung und
Genuss
. Die Refa
Nahrung
und
Genuss
befasst sich aber auch mit Tarifvertrag, Arbeitssicherheit,
Produktionsplanung, Standortfragen sowie Lebensmittelrecht, Nahrungsmittel Fleisch, Gaststätten, Industrie und auch Süßwaren,
Industrial Engineering
,
Verfahrenstechnik
,
Obst
, BIO,
Vollwertkost
,
Verpflegung
und
Wurst
. Die besonderen Anforderungen in der
Nahrungs- und Genussmittelindustrie
mit den REFA-Methoden in einem global vernetzten Handeln der Unternehmensführung zusammen zu fügen, ist Hauptbestandteil der Arbeit. Der Fachausschuss bietet Lehrgänge und Seminare an, um das notwendige Wissen,
die Zusammenhänge aber auch die heute mehr denn je unabdingbare Forderung ständiger Optimierung und Rationalisierung von Prozessen und Abläufen an die betrieblichen Fachleute zu geben.
Der
Fruchsafthersteller Eckes-Granini empfing in seinem Werk
Bad Fallingbostel den REFA-Fachausschuss Nahrung
und Genuss. Auf der Tagung wurde über die Gestaltung
maßgeschneiderter Entgeltsysteme sowie die Regelung
von Sonn- und Feiertagsarbeit diskutiert.
Zunächst stand die Vorstellung des Unternehmens mit
anschließender Besichtigung der Produktionsstätte
auf der Agenda. Ein technisches Highlight ist die dortige
aseptische Kaltabfüllung der Fruchtsäfte. Unter
Reinraumbedingungen wird eine Leistung von 24.000 PET-Flaschen
pro Stunde erreicht. Werksleiter Andreas Klatt und Personalleiter
Gerd-Jürgen Klein erleutern die wichtigsten in Produktion
und Logistik anfallenden Prozessschritte. Sie stellten
weiter die Gegebenheiten des Standortes vor, in den bisher
etwa 83 Mio. EUR investiert wurden und der mit ca. 140
Mitarbeitern im Drei- bzw. Vier-Schicht System einschließlich
an Sonn- und Feiertagen produziert.
Bei Eckes-Granini wird Gruppenarbeit groß geschrieben,
die die Motivation und Flexibilität sowie das gegenseite
Verständnis der Mitarbeiter fördert und einen
wesentlichen Beitrag zu den funktionierenden Prozessabläufen
und Schichtsystemen darstellt. Die Tagungsteilnehmer zeigten
sich beeindruckt von dem durchstruckturierten Werk, welchens
den Eroflg im Markt sichert. Paul-Gerd Badermann, Seniormanager
bei Rolfs MC Partner Management Consult GmbH, Düsseldorf,
ging anschließen auf die Produktivitätsverbesserung
durch maßgeschneiderte Entgeltsysteme ein. In der
Lebensmittelindustrie werden diese bislang nur in einem
geringen Umfang eingesetzt. Das liegt daran, dass der Lohnkostenanteil
an den Gesamtkosten in dieser Branche eher gering ist und
die Personalkosten nicht das Hauptpotenzial von Rationalisierungen
darstellen. Weiter gibt es hohe Qualitätsansprüche
in der Lebensmittelindustrie und eine begrenzte Beeinflussbarkei
der Leistungsparameter im Prozessbetrieb.
Dennoch sind kreative Ansätze notwendig, um Erfolg
zu erzielen. Das richtige Entgeltsystem ist dabei grundsätzlich
eine Funktion von Organisatinos- und Automatiserungsgrad.
Das Einbeziehen indirekter Mitarbeiter z.B. aus der Technik
und der Materialversorgung, erschließt grundsätzlich
Potenziale und bildet die Grundlage für ein Leistungsentgelt
an hoch automatisierten Anlagen.
Es ist eine Gruppe zu bilden, die einen gemeinsamen Leistungsbezug
hat. Die Kombination unterschiedlicher Gesaltungselemente
zur Entgeltdifferenzierung ergibt eine maßgeschneiderte
investionsarme Lösung, deren Einführung im Unternehmen
kein Selbstläufer ist. Die vom Referenten gezeigten
Beispiele führten zu einen ROI, der deutlich unter
einem Jahr lag. Als Ergebnis konnten die Teilnehmer mitnehmen,
dass maßgeschneiderte Entgeltsysteme eine erhebliche
Produktivitätsverbesserung und Prozessoptiemierung
bei gleichzeitiger Motivation der Mitarbeiter erwirken
kann. Um dieses zu erreichen, ist es wichtig und notwendig,
den richtigen Ansatz mit einer passenden Entgeltkombination
zu finden.
Die gesetzliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit
als Grundlage für auftragsbedingte Betriebsenscheidungen
stand als zweiter Themenschwerpunkt auf dem Programm. Grundsätzlich
dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
von 0.00 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen
können aber durch Rechtsverordungen der Bundes- bzw.
einer Landesregierung in Notfällen und außergewöhnlichen
Situationen Kraft Gesetz und durch die Behörden erwirkt
werden. Gabriele Nabbefeld vom Staatl. Amt für Arbeitsschutz
in Mönchengladbach stellte die einzelnen Ausnahmen
detailiert vor und erläuterte die Bewilligungsverfahren.
Als Notfall wird ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares,
vom Willen des Betroffenen unabhäniges Ereignis gesehen,
dass die Gefahr eines unverhältnismäßigen
Schadens zur Folge hat und ein sofortiges Eingreifen erfordert.
Außergewöhnliche Situationen sind Begebenheiten,
deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind.
Eine Ausnahme stellt weiter die Erhaltung der Funktionalität
des Betriebes dar. Dieses können beispielsweise sein:
Reinigung und Instandhaltung, Vorbereitung der Wiederaufnahme
des vollen werktäglichen Betriebes, Aufrecherhaltung
der Funktinonsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
Vermeidung des Verderbs von Rohstoffen, Verhütung
des Misslingens von Arbeitsergebnissen, und kontinuerliche
durchzuführende Forschungsarbeiten, Vermeidung einer
erheblichen Geschädigung von Produktionseinrichtungen.
In seinem Resümee betonte der REFA-FAchtagungsausschussvorsitzende
Uwe Grebe, das Markt- und Prozesserfordernisse Flexibilität
von den Unternehmen verlangen. Diese müsse allerdings
mit rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Grundlagen
gebracht werden.